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Informationen für Gynäkologen

Erkrankungen der Vulva

Grenzen der Vulvabiopsie

Bei allen diagnostischen Möglichkeiten, die die Vulvabiopsie bietet, dürfen die Grenzen der Methode nicht verkannt werden. Viele pathogenetisch völlig unterschiedliche Erkrankungen der Haut können histopathologisch ähnlich aussehen. Zum Beispiel gehen die Psoriasis vulgaris (eine anlagebedingte entzündliche Dermatose), der Lichen simplex chronicus (eine durch anhaltendes Kratzen oder Reiben ausgelöste reaktive Epithelhyperplasie), die Verruca vulgaris (eine Virus-induzierte Epithelhyperplasie) und der Morbus Bowen (eine maligen Neoplasie) gleichermaßen mit einer Verlängerung der Reteleisten der Epidermis, mit verlängerten dermalen Papillen und mit einer Hyperkeratose einher. In der Regel können diese Krankheiten anhand zusätzlicher Kriterien voneinander abgegrenzt werden, z.B. anhand neutrophiler Granulozyten in der Hornschicht bei Psoriasis, aufgrund des vergröberten Kollagens im Stratum papillare beim Lichen simplex chronicus, anhand von Koilozyten bei der Verruca vulgaris bzw. aufgrund von Kernatypien beim Morbus Bowen. Stadienabhängig kann die Unterscheidung jedoch äußerst schwierig sein.

Im Bereich der Vulva kommen einige weiteren Probleme hinzu: Aufgrund der sehr dünnen oder völlig fehlenden Hornschicht bestehen häufig Erosionen, die nicht nur mit dem Verlust diagnostisch wichtiger Epithelanteile einhergehen, sondern auch mit Veränderungen in Zusammensetzung und Dichte eines Entzündungsinfiltrates. Zudem können andere anatomische Eigentümlichkeiten, so die starke Vaskularisation und das Fehlen von Haarfollikeln im Bereich der Labia minora und des Vestibulums das gewöhnliche histopathologische Bild von Dermatosen im Bereich der Vulva verändern und dadurch die Diagnose erschweren.

Darüber hinaus fehlt es im Hinblick auf Vulvaerkrankungen an ausreichenden Studien mit klinisch-histopathologischer Korrelation. Unzureichend untersucht ist auch die normale Histologie der Vulva in Abhängigkeit von Lokalisation und Lebensalter. Fehldiagnosen können die Folge sein. So wurde als histopathologisches Korrelat der Vulvavestibulitis ein oberflächliches lymphoplasmazelluläres Infiltrat im Bereich der Ausführungsgänge der Bartholinischen Drüsen beschreiben. In einer der wenigen vergleichenden Studien wurden diese Befunde jedoch auch bei gesunden Frauen erhoben, so dass ihnen keine diagnostische Bedeutung zukommt. (5).

Beeinträchtigt wird die Beurteilbarkeit eines Biopsates jedoch häufig auch durch eine falsche Biopsietechnik: Wird das Biopsat bei der Entnahme mit der Pinzette gequetscht, so resultieren ausgeprägte Artefakte, die eine diagnostische Aussage unmöglich machen können. Dies gilt besonders für derbe Infiltrationen, bei denen die Entzündungszellen schon durch leichten seitlichen Druck gegeneinander gepresst und platt gedrückt werden (3)
( Abb. 4a und 4b). Nicht selten sind Biopsate zudem zu oberflächlich, um tiefer gelegene pathologische Prozesse nachweisen zu können, oder zu klein, so dass fokale Veränderungen nicht erfasst wurden oder der Aufbau einer Läsion nicht repräsentativ dargestellt werden kann. In der Regel ist die histopathologische Zuordnung umso schwieriger, je uncharakteristischer der klinische Befund ist. Bei unklarem klinischen Bild sollte der Durchmesser der Biopsate daher mindestens 4 mm betragen.

An die Grenzen der Methode stößt man auch bei einer schlecht gewählten Biopsiestelle. Grundsätzlich sollten zur Biopsie Läsionen ausgewählt werden, die voll entwickelt und nicht sekundär verändert sind (3). Erfolgt die Biopsie in einem zu frühen oder einem zu späten Entwicklungsstadium einer Läsion, sind diagnostisch wichtige Veränderungen entweder noch nicht vorhanden oder bereits abgeklungen, so dass es bei unspezifischen Befunden bleibt (z.B. leichtes perivaskuläres Lymphozyteninflitrat, postinflammatorische Hyperpigmentierung). Zum anderen wird der zugrunde liegende Prozess durch sekundäre Veränderungen oft so stark überlagert, dass er nicht mehr erkennbar ist. Zum Beispiel weist der Lichen sclerosus et atrophicus in der Regel eine Atrophie der Epidermis mit Verlust der Reteleisten und kompakter Orthohyperkeratose auf ( Abb. 5). Anhaltendes Kratzen an diesen Läsionen führt zur Entwicklung eines Lichen simplex chronicus, so dass die Epidermis nicht mehr atrophisch, sondern hyperplastisch ist, verlängerte Reteleisten aufweist und von einer parakeratotischen Hornschicht bedeckt ist. Wenn möglich, sollten daher Areale mit klinischen Hinweisen auf einen Lichen simplex chronicus (Verdickung der Haut mit Vergröberung des Hautlinienreliefs) bei der Biopsie ausgespart werden ( Abb. 6a und 6b). Das Gleiche gilt für exkoriierte oder erodierte Areale.

Zu den Sekundärveränderungen, die die Diagnosestellung erschweren, zählen auch Therapieeffekte. Nach Vorbehandlung mit Antimykotika oder Kortikosteroiden ist die spezifische Diagnose einer Candidose oder einer anderen entzündlichen Dermatose oft nicht mehr möglich. Umgekehrt kann bei Tumorverdacht eine antientzündliche oder antimikrobielle Vorbehandlung wichtig sein, um sekundäre Entzündungszeichen, die den neoplastischen Prozess überlagern, zurückzudrängen. Der Grund dafür liegt darin, dass entzündete Hyperplasien oder gutartige Neoplasien wie die Verruca vulgaris oder die seborrhoische Keratose im Falle sekundärer Entzündungen oft zahlreiche Mitosen und Kernatypien aufweisen. Werden solche Veränderungen im entzündlich veränderten Zustand biopsiert, sind unspezifische Diagnosen (wie „vulväre intraepitheliale Neoplasie Grad II“) oder die Fehldiagnose eines Plattenepithelkarzinoms nicht selten.

Der wichtigste limitierende Faktor der Methode ist jedoch eine mangelhafte klinisch-histopathologische Korrelation: Die Qualität der histopathologischen Diagnose hängt stark von den klinischen Angaben ab, die unter anderem die Zahl der Effloreszenzen, deren Lokalisation (auch im Extragenitalbereich), die Dauer der Erkrankung, subjektive Symptome und vorausgegangene Behandlungen umfassen sollten. Das Ausfüllen des Einsendezettels zur histopathologischen Untersuchung ist also mehr als eine Pflichtübung. Die Mitteilung relevanter klinischer Daten gehört ebenso zu den Aufgaben des Klinikers wie die Durchführung der Biopsie. Seine Aufgabe ist es auch, den histopathologischen Befund im Zusammenhang mit dem klinischen Bild nochmals kritisch zu überdenken und gegenbenfalls mit dem Histopathologen Rücksprache zu nehmen. Nicht selten reicht ein kurzes Telefonat aus, um eine unspezifische oder inkorrekte Diagnose in eine korrekte, spezifische Diagnose zu überführen.

Zusammefassend kann festgestellt werden: Vulvabiopsien sind leicht durchzuführen, nahezu frei von Komplikationen und bei Beachtung weniger Grundregeln sehr aussagekräftig. Infolge einer stark simplifizierenden Klassifikation der Vulvaerkrankungen wurde der Wert der Vulvabiopsie lange unterschätzt. Simplifizierende Diagnoseschemata werden der Vielfalt vulvärer Dermatosen jedoch nicht gerecht. Um Patientinnen angemessen zu betreuen, sind spezifische Diagnosen erforderlich, und solche Diagnosen sind nur möglich, wenn die Vulvabiopsie als diagnostische Standardmethode breiten Einsatz findet.

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Last Update: 10.08.2009.