Informationen für Gynäkologen
Erkrankungen der Vulva
Indikationen zur Vulvabiopsie
Eine Indikation zur Vulvabiopsie besteht
bei allen Veränderungen, die klinisch nicht sicher eingeordnet
werden können. Im Falle schwerer Entzündungen oder
offenkundiger maligner Tumoren wird es über die Indikation
zur Biopsie kaum Zweifel geben. Aber auch bei weniger stark
ausgeprägten Befunden und mäßigen Beschwerden
sollten Biopsien erfolgen, denn nicht selten verbergen sich
hinter uncharakteristischen klinischen Veränderungen
chronische entzündliche Dermatosen, die histopathologisch
gut voneinander abgegrenzt werden können und einer differenten
Therapie zugänglich sind. Auch maligne Neoplasien
manifestieren sich häufig in Form einer mit Juckreiz
einhergehenden Rötung und täuschen dadurch entzündliche
Dermatosen vor.
Pruritus ist zum Beispiel das häufigste
Sympton von Basalzellkarzinomen der Vulva, die oft erst mit
großer Verzögerung erkannt und therapeutisch angegangen
werden (10) (
Abb.
3a und 3b). Auch der extramammäre Morbus Paget
wird nicht selten erst in einem Stadium diagnostiziert, in
dem wegen seiner großen Ausdehnung die Behandlung schwierig
ist, nur weil über Jahre hinweg auf eine Biopsie verzichtet
wurde (11) (
Abb.
4a und 4b).
Bei Veränderungen, die klinisch ein
sicheres Urteil erlauben, ist eine Biopsie nicht erforderlich.
Allerdings sollte die Indikation zur Biopsie nicht zu eng
gestellt werden. So können zum Beispiel ein Herpes genitalis
durch Aphthen oder Artefakte und Condylomata acuminata durch
eine bowenoide Papulose oder eine Papillomatosis vulvae vorgetäuscht
werden. Auch ein Erregernachweis sollte nicht in falsche Sicherheit
wiegen, da pathogene Keime wie zum Beispiel Candida albicans
nicht selten vorgeschädigtes Epithel befallen. Das Erkennen
der zugrunde liegenden Dermatose ist in solchen Fällen
wichtig, um eine spezifische Therapie einzuleiten und rezidivierenden
Infektionen vorzubeugen.
Grundsätzlich sollte auch bei sicher
erscheinender Diagnose immer dann biopsiert werden, wenn der
Verlauf ungewöhnlich und der Therapieerfolg unbefriedigend
ist. Selbst wenn sich durch die histopathologische Untersuchung
keine neuen Aspekte ergeben sollten, hat die Maßnahme
ihren Wert, da schwerwiegende Prozesse ausgeschlossen und
die Patientinnen beruhigt und bestärkt werden. Darüber
hinaus ist die histopathologische Untersuchung für den
Kliniker die beste Form der Qualitätskontrolle. Wird
auf diese Qualitätskontrolle verzichtet, ist langfristig
ein hohes diagnostisches Niveau kaum aufrechtzuhalten, da
aus Diagnosefehlern nicht gelernt werden kann.
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